Verkehrsrecht
Unsere Tätigkeit auf dem Gebiet des Verkehrsrechts umfasst insbesondere die gerichtliche und außergerichtliche Schadensregulierung nach einem Unfall unter Berücksichtigung folgender Hauptpositionen:
- Schadensersatz
- Schmerzensgeld
- Wertminderung
- Totalschaden / wirtschaftlicher Totalschaden
- Verdienstausfall
- Mietwagenkosten
- Nutzungsausfall
Weiter übernehmen wir auch Ihre Strafverteidigung auf dem Gebiet des allgemeinen Strafrechts sowie auf dem Gebiet des Verkehrsordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafrechts (z.B. Geschwindigkeitsübertretung, Rotlicht- und Abstandsverstoß, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahrerflucht, Trunkenheit im Verkehr, Fahren unter Drogeneinfluss etc.).
Bei weiteren Fragen zu diesem Themenkreis sprechen Sie uns bitte an. Wir beraten Sie gerne.
































