Verkehrsrecht

Unsere Tätigkeit auf dem Gebiet des Verkehrs­rechts umfasst insbesondere die gerichtliche und außerge­richt­liche Schadens­regulierung nach einem Unfall unter Berück­sich­tigung folgender Haupt­positionen:

  • Schaden­sersatz
  • Schmer­zensgeld
  • Wertminderung
  • Totalschaden / wirtschaft­licher Totalschaden
  • Verdien­stausfall
  • Mietwage­nkosten
  • Nutzungs­ausfall

Weiter übernehmen wir auch Ihre Strafver­teidigung auf dem Gebiet des allgemeinen Strafrechts sowie auf dem Gebiet des Verkehr­sord­nungswidrig­keiten- und Verkehrsstraf­rechts (z.B. Ge­schwindig­keits­über­tretung, Rotlicht- und Abstandsver­stoß, Fah­ren ohne Fahrerlaubnis, Fahrerflucht, Trunkenheit im Ver­kehr, Fahren unter Droge­nein­fluss etc.).

Bei weiteren Fragen zu diesem Themenkreis sprechen Sie uns bitte an. Wir beraten Sie gerne.