Miet- und WEG-Recht
Mehr als 50% der Haushalte in der Bundesrepublik leben in einer gemieteten Wohnung oder einem gemieteten Haus. Da an jedem Mietverhältnis stets mindestens zwei Parteien beteiligt sind, wird schnell deutlich, wie verbreitet mietrechtliche Beziehungen - und daher leider auch oft mietrechtliche Streitigkeiten - hierzulande sind.
Das BGB bietet hierfür eine Vielzahl von Rechtsvorschriften, die sich seit jeher dadurch auszeichnen, dass sie selbst für den Juristen äußerst unsystematisch erscheinen und die für den konkreten Fall maßgeblichen Vor-schriften daher oftmals nur schwer aufzufinden sind. Hieran hat sich auch durch die Mietrechtsreform, die zum 1. September 2001 in Kraft trat, nichts Entscheidendes geändert.
Hinzu kommt, dass für Mietverhältnisse zum einen zahlreiche Sondergesetze und Rechtsverordnungen gelten; zudem enthalten auch die in aller Regel verwendeten Mietvertragsformulare eine Vielzahl von Bestimmungen, mit welchen die gesetzlichen Regelungen teilweise ergänzt, teilweise abgeändert werden. Die umfangreiche Rechtsprechung z. B. zu der Frage, inwieweit Klauseln, die die gesetzlichen Vorschriften abändern, wirksam sind oder nicht, tut ein Übriges, um die Unübersichtlichkeit der Materie zu verstärken und die Mietparteien darüber im Unklaren zu lassen, welche Regelung denn nun für den konkreten Fall anwendbar ist.
Auch das Recht des Wohnungseigentums bietet aufgrund der Tatsache, dass verschiedene Personen dauerhaft eine Gemeinschaft bilden (müssen), ein erhebliches Konfliktpotential. das hierfür maßgebliche Gesetz, das WEG, wurde durch den Gesetzgeber erst im Jahre 2008 einer umfassenden Neugestaltung unterzogen.
Aus alledem wird deutlich, dass eine wirklich qualifizierte rechtliche Beratung im Miet- und auch im WEG-Recht nur möglich ist, wenn sich der betreffende Rechtsanwalt auf diese Materie spezialisiert hat. Eine solche Beratung erhalten Sie bei uns durch Herrn Dr. Schorsch, der sich seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit im Jahre 1997 schwerpunktmäßig mit allen Fragen des Wohn- und Gewerberaummietrechts sowie des Wohnungseigentums befasst. Dies gilt sowohl für die rechtliche Beratung von Vermietern als auch von Mietern.
Zu unseren Mandanten zählen Vermietungs- und Hausverwaltungsgesellschaften, namhafte Großvermieter, mietende Gewerbeunternehmen und Privatpersonen. Wir helfen bei der Gestaltung rechtssicherer Mietverträge und versuchen im Streitfall nach Möglichkeit, die rechtlichen Differenzen unserer Mandanten außergerichtlich zu lösen. Sollte dies keinen Erfolg versprechen, führen wir selbstverständlich für Sie sämtliche Prozessarten und kümmern uns auch um die anschließende Zwangsvollstreckung.
































