Miet- und WEG-Recht

Mehr als 50% der Haushalte in der Bundes­republik leben in einer gemieteten Wohnung oder einem gemieteten Haus. Da an jedem Mietver­hältnis stets mindestens zwei Parteien beteiligt sind, wird schnell deutlich, wie verbreitet mietrecht­liche Beziehungen - und daher leider auch oft mietrecht­liche Streitig­keiten - hierzu­lande sind.

Das BGB bietet hierfür eine Vielzahl von Rechts­vorsch­riften, die sich seit jeher dadurch auszeichnen, dass sie selbst für den Juristen äußerst unsys­tematisch erscheinen und die für den konkreten Fall maßgeblichen Vor-schriften daher oftmals nur schwer aufzufinden sind. Hieran hat sich auch durch die Mietrechts­reform, die zum 1. September 2001 in Kraft trat, nichts Entscheidendes geändert.

Hinzu kommt, dass für Mietver­hält­nisse zum einen zahlreiche Sondergesetze und Rechts­verord­nungen gelten; zudem enthalten auch die in aller Regel verwendeten Mietver­tragsfor­mulare eine Vielzahl von Bestimmungen, mit welchen die gesetzlichen Regelungen teilweise ergänzt, teilweise abgeändert werden. Die umfangreiche Rechtsp­rechung z. B. zu der Frage, inwieweit Klauseln, die die gesetzlichen Vorschriften abändern, wirksam sind oder nicht, tut ein Übriges, um die Unüber­sicht­lichkeit der Materie zu verstärken und die Mietparteien darüber im Unklaren zu lassen, welche Regelung denn nun für den konkreten Fall anwendbar ist.

Auch das Recht des Wohnungs­eigentums bietet aufgrund der Tatsache, dass verschiedene Personen dauerhaft eine Gemein­schaft bilden (müssen), ein erhebliches Konflikt­potential. das hierfür maßgebliche Gesetz, das WEG, wurde durch den Gesetz­geber erst im Jahre 2008 einer umfassenden Neugestaltung unterzogen.

Aus alledem wird deutlich, dass eine wirklich qualifizierte rechtliche Beratung im Miet- und auch im WEG-Recht nur möglich ist, wenn sich der betreffende Rechtsanwalt auf diese Materie spezialisiert hat. Eine solche Beratung erhalten Sie bei uns durch Herrn Dr. Schorsch, der sich seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit im Jahre 1997 schwer­punkt­mäßig mit allen Fragen des Wohn- und Gewerbe­raum­miet­rechts sowie des Wohnungs­eigentums befasst. Dies gilt sowohl für die rechtliche Beratung von Vermietern als auch von Mietern.

Zu unseren Mandanten zählen Vermietungs- und Hausverwal­tungsge­sell­schaften, namhafte Großver­mieter, mietende Gewer­beunter­nehmen und Privatper­sonen. Wir helfen bei der Gestaltung rechtssic­herer Mietverträge und versuchen im Streitfall nach Möglichkeit, die rechtlichen Differenzen unserer Mandanten außerge­richtlich zu lösen. Sollte dies keinen Erfolg versprechen, führen wir selbstver­ständlich für Sie sämtliche Prozessarten und kümmern uns auch um die anschließende Zwangs­voll­streckung.