Gesell­schafts­recht

Das Gesell­schafts­recht gehört zu den wichtigsten Rechtsge­bieten für die interne Planung Ihrer geschäft­lichen Aktivitäten. Hier beraten wir Sie vom Vereinsrecht bis hin zum GmbH-Recht und von der Gründung bis zur Auflösung Ihrer Gesellschaft.

Viele Geschäfts­leute, die sich mit anderen Geschäfts­leuten zu­sam­mengetan haben, um zum Beispiel Syner­gieef­fekte zu nutzen, bilden mit diesen unter Umständen bereits eine so genannte Personenge­sell­schaft, ohne dass es den Beteiligten überhaupt bewusst ist. Denn entgegen einer vielfach verbreiteten Meinung ist der Abschluss eines schriftlichen Gesell­schaftsver­trages für viele Gesell­schafts­formen der deutschen Rechtsordnung nicht zwingende Voraussetzung. Gerade bei diesen Gesell­schafts­formen besteht jedoch die Möglichkeit, für die Verbind­lich­keiten der Geschäft­spartner mit dem gesamten Vermögen haften zu müssen. Diese Haftung erstreckt sich dann jedoch nicht lediglich auf ihr Geschäftsver­mögen sondern umfasst auch ihre privaten Vermöge­nswerte, so dass es im Extremfall zu einem unver­schul­deten finanziellen Ruin kommen kann.

Aus diesem Grund ist es enorm wichtig, geschäft­liche Aktivitäten mit Partnern in einen geregelten rechtlichen Rahmen zu bringen. Hier sollten nicht nur die Rechte und Pflichten der einzelnen Vertrag­spartner definiert werden sondern auch der Fortbestand, Abfin­dungszah­lungen oder die Auflösung der Gesellschaft bei Austritt oder Tod eines Gesell­schafters geregelt sein.

In enger Zusam­menarbeit mit Ihrem Steuerberater finden wir so für Sie die Gesell­schaftsform, die Ihrer persönlichen Situation und Ihrer Geschäft­sidee am besten entspricht. Je nach Ihren Bedürfnissen erstellen wir Ihnen Ihren ganz persönlichen Gesell­schafts­vertrag und kümmern uns um alle juristischen Form­ali­tä­ten, damit Sie sich voll Ihren geschäft­lichen Aktivitäten widmen können. Weiterhin beraten wir Sie gerade in der Grün­dungs­phase über die Risiken, die vor der rechts­wirk­samen Eintragung Ihrer Gesellschaft auf Sie persönlich oder Ihren Geschäfts­führer zukommen könnten.

Bereits bestehenden Gesell­schaften bieten wir eine umfassende Betreuung in organisations­recht­lichen Ange­lege­nheiten, form­ulieren Beschlüsse und kümmern uns um die Anmeldung zum Handels­register. Wir unterstützen Sie bei der Gründung von Tochterge­sell­schaften im In- und Ausland und betreuen Sie bei der internen Umsetzung von Beschlüssen und Personalent­scheidungen. Geschäfts­führern bieten wir umfassende Info­rmationen über die korrekte Einhaltung der für sie relevanten haftungs­recht­lichen Vorschriften. Gerne beraten wir Sie auch bei Meinungsver­schieden­heiten mit Ihren Mitge­sell­schaftern, versuchen im Dialog eine Konflikt­lösung oder setzen Ihre Rechte für Sie durch.