Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht gehört zu den wichtigsten Rechtsgebieten für die interne Planung Ihrer geschäftlichen Aktivitäten. Hier beraten wir Sie vom Vereinsrecht bis hin zum GmbH-Recht und von der Gründung bis zur Auflösung Ihrer Gesellschaft.
Viele Geschäftsleute, die sich mit anderen Geschäftsleuten zusammengetan haben, um zum Beispiel Synergieeffekte zu nutzen, bilden mit diesen unter Umständen bereits eine so genannte Personengesellschaft, ohne dass es den Beteiligten überhaupt bewusst ist. Denn entgegen einer vielfach verbreiteten Meinung ist der Abschluss eines schriftlichen Gesellschaftsvertrages für viele Gesellschaftsformen der deutschen Rechtsordnung nicht zwingende Voraussetzung. Gerade bei diesen Gesellschaftsformen besteht jedoch die Möglichkeit, für die Verbindlichkeiten der Geschäftspartner mit dem gesamten Vermögen haften zu müssen. Diese Haftung erstreckt sich dann jedoch nicht lediglich auf ihr Geschäftsvermögen sondern umfasst auch ihre privaten Vermögenswerte, so dass es im Extremfall zu einem unverschuldeten finanziellen Ruin kommen kann.
Aus diesem Grund ist es enorm wichtig, geschäftliche Aktivitäten mit Partnern in einen geregelten rechtlichen Rahmen zu bringen. Hier sollten nicht nur die Rechte und Pflichten der einzelnen Vertragspartner definiert werden sondern auch der Fortbestand, Abfindungszahlungen oder die Auflösung der Gesellschaft bei Austritt oder Tod eines Gesellschafters geregelt sein.
In enger Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater finden wir so für Sie die Gesellschaftsform, die Ihrer persönlichen Situation und Ihrer Geschäftsidee am besten entspricht. Je nach Ihren Bedürfnissen erstellen wir Ihnen Ihren ganz persönlichen Gesellschaftsvertrag und kümmern uns um alle juristischen Formalitäten, damit Sie sich voll Ihren geschäftlichen Aktivitäten widmen können. Weiterhin beraten wir Sie gerade in der Gründungsphase über die Risiken, die vor der rechtswirksamen Eintragung Ihrer Gesellschaft auf Sie persönlich oder Ihren Geschäftsführer zukommen könnten.
Bereits bestehenden Gesellschaften bieten wir eine umfassende Betreuung in organisationsrechtlichen Angelegenheiten, formulieren Beschlüsse und kümmern uns um die Anmeldung zum Handelsregister. Wir unterstützen Sie bei der Gründung von Tochtergesellschaften im In- und Ausland und betreuen Sie bei der internen Umsetzung von Beschlüssen und Personalentscheidungen. Geschäftsführern bieten wir umfassende Informationen über die korrekte Einhaltung der für sie relevanten haftungsrechtlichen Vorschriften. Gerne beraten wir Sie auch bei Meinungsverschiedenheiten mit Ihren Mitgesellschaftern, versuchen im Dialog eine Konfliktlösung oder setzen Ihre Rechte für Sie durch.
































