Familien- und Erbrecht

Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das insbeson­dere die rechtlichen Verhältnisse der durch die Ehe, Lebens­partnerschaft, Familie und Verwandt­schaft miteinander ver­bun­denen Personen beinhaltet.

Das Tätig­keitsfeld einer Rechtsan­wältin auf dem Gebiet des Fami­lienrechts ist umfangreicher Natur. Bei einer Ehesch­ließung, der Geburt von Kindern und insbesondere im Fall einer Trennung und Ehescheidung ergeben sich viele Fragen und rechtliche Pro­bleme.

Beratungs- und Handlungs­bedarf, der in diesem Zusammenhang entsteht, betrifft nach unseren Erfahrungen im Kernbereich die Bereiche Ehewohnung und Hausrat, Regelung und Ausgestaltung des Sorgerechts und Umgangsrechts für die gemeinsamen Kinder, Höhe und Dauer von Unter­haltszah­lungen an den getrennt lebenden bzw. geschiedenen Ehegatten und die Kinder, Unter­halt­sansp­rüche der nichtehelichen Kindesmutter, Aufteilung der in der Ehe erworbenen Rentenan­wart­schaften und die Be­handlung des Vermögens der Ehegatten.

Die Schwerpunkte der Tätigkeit auf dem Gebiet des Familien­rechts liegen in unserer Kanzlei auf den folgenden Themen­kreisen:

  • Beratung vor und nach der Ehesch­ließung
  • Vertragsge­staltung in Familien­sachen (z.B. Eheverträge, Scheidungsfolge­nverein­barungen, Vorsorge­voll­machten etc.)
  • Ehescheidung
  • Unter­haltsange­lege­nheiten
  • Sorgerecht und Umgangsrecht
  • Vermöge­nsauf­teilung
  • Maßnahmen nach dem Gewalt­schutz­gesetz
  • Erhebung der Nebenklage im Strafprozess
  • Vater­schaftsan­fechtung

Gleichwohl unterstützen wir Sie auch in allen anderen Familien­rechtsfragen.

Ferner sind wir Ihnen auch bei der Erstellung von Testamenten behilflich und werden im Rahmen von Erbschafts­streitig­keiten für Sie tätig. Erben und vererben stellt oftmals einen komplexen rechtlichen und auch zwischen­mensch­lichen Problemkreis dar, der zudem erhebliche wirtschaft­liche Auswirkungen haben kann.

Im Vordergrund unserer anwaltlichen Tätigkeit betreffend das Erbrecht stehen folgende Schwerpunkte:

  • Erbgestaltung ( z.B. Testament, Verträge im Wege der vorweggenom­menen Erbfolge, Erbverträge, Unterneh­mens­nach­folge etc.)
  • Erbauseinanderset­zungen (Erbscheinser­teilung, Pflicht­teils­recht, Auskunftsrechte und -pflichten)

Wenn Sie mehr zu unseren Leistungen erfahren möchten, so sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.