Familien- und Erbrecht
Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das insbesondere die rechtlichen Verhältnisse der durch die Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen beinhaltet.
Das Tätigkeitsfeld einer Rechtsanwältin auf dem Gebiet des Familienrechts ist umfangreicher Natur. Bei einer Eheschließung, der Geburt von Kindern und insbesondere im Fall einer Trennung und Ehescheidung ergeben sich viele Fragen und rechtliche Probleme.
Beratungs- und Handlungsbedarf, der in diesem Zusammenhang entsteht, betrifft nach unseren Erfahrungen im Kernbereich die Bereiche Ehewohnung und Hausrat, Regelung und Ausgestaltung des Sorgerechts und Umgangsrechts für die gemeinsamen Kinder, Höhe und Dauer von Unterhaltszahlungen an den getrennt lebenden bzw. geschiedenen Ehegatten und die Kinder, Unterhaltsansprüche der nichtehelichen Kindesmutter, Aufteilung der in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften und die Behandlung des Vermögens der Ehegatten.
Die Schwerpunkte der Tätigkeit auf dem Gebiet des Familienrechts liegen in unserer Kanzlei auf den folgenden Themenkreisen:
- Beratung vor und nach der Eheschließung
- Vertragsgestaltung in Familiensachen (z.B. Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Vorsorgevollmachten etc.)
- Ehescheidung
- Unterhaltsangelegenheiten
- Sorgerecht und Umgangsrecht
- Vermögensaufteilung
- Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz
- Erhebung der Nebenklage im Strafprozess
- Vaterschaftsanfechtung
Gleichwohl unterstützen wir Sie auch in allen anderen Familienrechtsfragen.
Ferner sind wir Ihnen auch bei der Erstellung von Testamenten behilflich und werden im Rahmen von Erbschaftsstreitigkeiten für Sie tätig. Erben und vererben stellt oftmals einen komplexen rechtlichen und auch zwischenmenschlichen Problemkreis dar, der zudem erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben kann.
Im Vordergrund unserer anwaltlichen Tätigkeit betreffend das Erbrecht stehen folgende Schwerpunkte:
- Erbgestaltung ( z.B. Testament, Verträge im Wege der vorweggenommenen Erbfolge, Erbverträge, Unternehmensnachfolge etc.)
- Erbauseinandersetzungen (Erbscheinserteilung, Pflichtteilsrecht, Auskunftsrechte und -pflichten)
Wenn Sie mehr zu unseren Leistungen erfahren möchten, so sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.
































