Bau- und Werkver­trags­recht

Das Baurecht ist gekenn­zeichnet durch ein oftmals weitreic­hendes Vertragsge­flecht. Seine Handhabung erfordert nicht allein die sichere Fachkenntnis in dem rechtlichen Kerngebiet, sondern bedarf darüber hinaus des geübten Augenmerks für weitere Rechtsanwen­dungen (Bank- und Versic­herungs­recht, Steuerrecht, Insol­venz­recht). Allein die Vielzahl der am Bau beteiligten (Bauherr, Baubetreuer, Generalunter­nehmer, Nach­unternehmer) stellt für sich genommen bereits besondere An­forder­ungen an eine gezielte Sachver­halt­sauf­klärung und an eine lösungs­orien­tierte Mandats­bear­beitung. Die rechtlichen Pro­bleme erstrecken sich zeitlich von der Planungsphase bis zum Ablauf der Gewähr­leis­tungs­fristen. Sie sind vielfältig und auch für den erfahrenen Baube­teiligten oftmals nicht ohne anwaltliche Hilfe lösbar.

Die praxis­relevanten Themen betreffen nicht selten bereits die einschlägigen Vertragsg­rund­lagen (BGB/VOB-Vertrag, Leistungs­beschreibung, DIN-Vorgaben, Allgemeine Geschäftsbedin­gungen, Besondere Vertragsbedin­gungen). Sie setzen sich darüber hinaus fort, etwa in den Fragen wechsel­seitiger Sicher­heits­leis­tungen, Vertragsst­rafen und Bauzeitver­zöge­rungen. Schließlich endet der rechtliche Klärungs­bedarf auch nicht mit der Abnahme der Werkleistung.

Vielmehr ergibt sich ein erhöhtes Konflikt­potenzial oftmals erst im Zusammenhang mit der Schluss­rechnung des Auftrag­nehmers und deren Prüfung durch den Auftraggeber. Dies gilt erst recht im Falle einer vorzeitigen Vertrags­been­digung (Kündigung, Vertrag­sauf­hebung). Eine genaue juristische Arbeitsweise muss sich außerdem der ordnungsge­mäßen Geltend­machung von Schaden­sersatz- und Mängelrecht widmen.

Das Werkver­trags­recht kommt mit seiner gleich­gear­teten Rechtsmaterie überall dort zum Tragen, wo Werkleis­tungen nicht in der speziellen Form der Bauleistung erbracht werden. Hier geht es etwa um den weitreic­henden Bereich von Spezialanfer­tigungen und Reparaturauf­trägen ohne Zusammenhang mit einer Bauwer­kser­richtung. Für den Baurechtler ist die sichere Kenntnis dieser Rechtsmaterie eine Grund­voraus­setzung.

Unser Service beruht auf einer spezialisierten Fachkenntnis. Die Prozessver­tretung oder etwa die Vertretung in gerichtlichen Beweisver­fahren ist selbstver­ständlich ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit. Wir stehen Ihnen darüber hinaus jedoch zu jedem Stadium eines Bauvorhabens gerne beratend zur Seite. Die baurechtliche Erfahrung lehrt, dass im Zuge einer derartigen Betreuung maßgebliche Rechte frühzeitig gesichert und hierdurch langfristige Verfahren vermieden werden können.