Bau- und Werkvertragsrecht
Das Baurecht ist gekennzeichnet durch ein oftmals weitreichendes Vertragsgeflecht. Seine Handhabung erfordert nicht allein die sichere Fachkenntnis in dem rechtlichen Kerngebiet, sondern bedarf darüber hinaus des geübten Augenmerks für weitere Rechtsanwendungen (Bank- und Versicherungsrecht, Steuerrecht, Insolvenzrecht). Allein die Vielzahl der am Bau beteiligten (Bauherr, Baubetreuer, Generalunternehmer, Nachunternehmer) stellt für sich genommen bereits besondere Anforderungen an eine gezielte Sachverhaltsaufklärung und an eine lösungsorientierte Mandatsbearbeitung. Die rechtlichen Probleme erstrecken sich zeitlich von der Planungsphase bis zum Ablauf der Gewährleistungsfristen. Sie sind vielfältig und auch für den erfahrenen Baubeteiligten oftmals nicht ohne anwaltliche Hilfe lösbar.
Die praxisrelevanten Themen betreffen nicht selten bereits die einschlägigen Vertragsgrundlagen (BGB/VOB-Vertrag, Leistungsbeschreibung, DIN-Vorgaben, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Besondere Vertragsbedingungen). Sie setzen sich darüber hinaus fort, etwa in den Fragen wechselseitiger Sicherheitsleistungen, Vertragsstrafen und Bauzeitverzögerungen. Schließlich endet der rechtliche Klärungsbedarf auch nicht mit der Abnahme der Werkleistung.
Vielmehr ergibt sich ein erhöhtes Konfliktpotenzial oftmals erst im Zusammenhang mit der Schlussrechnung des Auftragnehmers und deren Prüfung durch den Auftraggeber. Dies gilt erst recht im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung (Kündigung, Vertragsaufhebung). Eine genaue juristische Arbeitsweise muss sich außerdem der ordnungsgemäßen Geltendmachung von Schadensersatz- und Mängelrecht widmen.
Das Werkvertragsrecht kommt mit seiner gleichgearteten Rechtsmaterie überall dort zum Tragen, wo Werkleistungen nicht in der speziellen Form der Bauleistung erbracht werden. Hier geht es etwa um den weitreichenden Bereich von Spezialanfertigungen und Reparaturaufträgen ohne Zusammenhang mit einer Bauwerkserrichtung. Für den Baurechtler ist die sichere Kenntnis dieser Rechtsmaterie eine Grundvoraussetzung.
Unser Service beruht auf einer spezialisierten Fachkenntnis. Die Prozessvertretung oder etwa die Vertretung in gerichtlichen Beweisverfahren ist selbstverständlich ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit. Wir stehen Ihnen darüber hinaus jedoch zu jedem Stadium eines Bauvorhabens gerne beratend zur Seite. Die baurechtliche Erfahrung lehrt, dass im Zuge einer derartigen Betreuung maßgebliche Rechte frühzeitig gesichert und hierdurch langfristige Verfahren vermieden werden können.
































