Arztrecht

Bei dem Recht der ärztlichen Heilberufe handelt es sich um ein sehr breit gefächertes Gebiet. Der Schwerpunkt unserer Beratung im Arztrecht liegt bei der Unter­stützung von niedergelas­senen Ärzten (oder solchen, die es werden wollen) in allen Fragen, die mit der Gründung einer (Einzel- oder Gemeinschafts-) Praxis oder einer Praxisge­mein­schaft, der Aufnahme neuer Gesell­schafter, dem Ausscheiden bestehender Gesell­schafter oder der Auflösung von Arztpraxen zusammen­hängen. Hierbei wird besonderer Wert auf eine für alle Beteiligten interessenge­rechte Gestaltung gelegt. Wenn möglich, wird von uns stets eine einver­nehm­liche Lösung zwischen den Parteien angestrebt. Sollte eine solche nicht möglich sein, vertreten wir natürlich auch gerne Ihre Interessen vor Gericht. Einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit stellt das Arzthaf­tungs­recht dar. In der letzten Zeit kommt es verstärkt zu Schmer­zensge­ldfor­derungen gegen Ärzte wegen wirklich oder angeblich fehlerhafter Behandlungen.

Die Rechtsp­rechung neigt inzwischen zur Zuerkennung immer höherer Schmer­zens­gelder, so dass solche Prozesse sowohl für Ärzte und deren Versic­herungen als auch für die Patienten von immer größerer wirtschaft­licher Bedeutung werden. Herr Dr. Schorsch ist seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit im Jahre 1997 im Arzthaf­tungs­recht sowohl für Patienten als auch für niederge­lassene Ärzte und Kliniken tätig. Durch intensive Zusam­menarbeit mit einer Vielzahl von Ärzten ist es uns möglich, neben den juristischen Feinheiten des Arzthaf­tungs­prozesses auch die medizinischen Fragen des jeweiligen Falles sachgerecht einzusch­ätzen. Bei verbleibenden Unklarheiten in medizinisch - technischen Details unterstützen wir Ärzte und Patienten auch in gerichtlichen und außerge­richt­lichen Gutachterver­fahren.