Arztrecht
Bei dem Recht der ärztlichen Heilberufe handelt es sich um ein sehr breit gefächertes Gebiet. Der Schwerpunkt unserer Beratung im Arztrecht liegt bei der Unterstützung von niedergelassenen Ärzten (oder solchen, die es werden wollen) in allen Fragen, die mit der Gründung einer (Einzel- oder Gemeinschafts-) Praxis oder einer Praxisgemeinschaft, der Aufnahme neuer Gesellschafter, dem Ausscheiden bestehender Gesellschafter oder der Auflösung von Arztpraxen zusammenhängen. Hierbei wird besonderer Wert auf eine für alle Beteiligten interessengerechte Gestaltung gelegt. Wenn möglich, wird von uns stets eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien angestrebt. Sollte eine solche nicht möglich sein, vertreten wir natürlich auch gerne Ihre Interessen vor Gericht. Einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit stellt das Arzthaftungsrecht dar. In der letzten Zeit kommt es verstärkt zu Schmerzensgeldforderungen gegen Ärzte wegen wirklich oder angeblich fehlerhafter Behandlungen.
Die Rechtsprechung neigt inzwischen zur Zuerkennung immer höherer Schmerzensgelder, so dass solche Prozesse sowohl für Ärzte und deren Versicherungen als auch für die Patienten von immer größerer wirtschaftlicher Bedeutung werden. Herr Dr. Schorsch ist seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit im Jahre 1997 im Arzthaftungsrecht sowohl für Patienten als auch für niedergelassene Ärzte und Kliniken tätig. Durch intensive Zusammenarbeit mit einer Vielzahl von Ärzten ist es uns möglich, neben den juristischen Feinheiten des Arzthaftungsprozesses auch die medizinischen Fragen des jeweiligen Falles sachgerecht einzuschätzen. Bei verbleibenden Unklarheiten in medizinisch - technischen Details unterstützen wir Ärzte und Patienten auch in gerichtlichen und außergerichtlichen Gutachterverfahren.
































