Architekten- und Inge­nieur­recht

Das Architekten- und Inge­nieur­recht wird in der jur­is­tischen Universität­saus­bildung vernach­lässigt und spielt dort kaum eine Rolle. Dies deckt sich weder mit der erheblichen Praxis­relevanz noch mit dem Umfang der Rechtsmaterie. Für eine zielführende und sachgerechte Interessenver­tretung ist auf an­walt­licher Seite ein hohes Maß an Spezialisierung und Weiter­bildung gefragt.

Die Praxis des Architekten- und Inge­nieur­rechts zeigt, dass hier schon zum Zeitpunkt des Vertragssch­lusses die rechtlichen Vor­gaben des verbindlichen Preisrechts (HOAI) nicht selten verkannt werden. Dies kann sowohl für den Bauherrn als auch für den Architekten/Ingenieur mit empfindlichen und kaum zu kor­ri­gier­enden Nachteilen verbunden sein. Schon die Frühphase der Zusam­menarbeit birgt ein weitreic­hendes Streit­potenzial. Eine Auseinander­setzung kann hier etwa schon darüber entstehen, ob eine bereits geleistete Tätigkeit überhaupt honorarpf­lichtig ist (Stichwort: Akquisition). Hier helfen allein klare und rechts­sichere Absprachen.

Mängel eines Bauwerks können auf verschiedent­liche Weise auf Fehler der Architekten- oder Inge­nieur­leis­tungen zurückzuf­ühren sein. Zu unterscheiden sind dabei insbesondere Mängel der Planung, der Baukoor­dination oder der Ausfüh­rungs­über­wachung.

Die Handhabung etwaiger Mängelrechte oder Schadensersat­zansp­rüche bedarf einer sorgfältigen Aufklärung und einer rechts­kundigen Abgrenzung der Verursac­hungs­beit­räge. Darüber hinaus zeigen sich Mange­ltatbe­stände des Architekten­werks nicht selten mit erheblicher Zeitver­zögerung, sodass sich hier die wichtige Frage der maßgeblichen Verjährung stellt.

Der beauftragte Architekt sieht sich seinerseits mit fortsch­reitendem Projekt oftmals dem Vorwurf der behaupteten Kosten­über­schreitung ausgesetzt. Hier bedarf es einer sorg­fältigen Differen­zierung zwischen etwaigen Vertrag­sabsp­rachen und der im Zuge des Bauvorhabens auszufüh­renden Kosten­kont­rolle.

Wir übernehmen für Sie gerne die prozessuale Interessenver­tretung in sämtlichen Honorar- und Haftungs­streitig­keiten. Zur möglichen Vermeidung langwieriger Klagever­fahren gilt unser Engagement jedoch der möglichst vorge­richt­lichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Wir stehen Ihnen hier in allen rechtsbe­ratenden Ange­lege­nheiten einschließlich der Vertragsge­staltung und frühzeitigen Forderungssic­herung zur Verfügung.