Architekten- und Ingenieurrecht
Das Architekten- und Ingenieurrecht wird in der juristischen Universitätsausbildung vernachlässigt und spielt dort kaum eine Rolle. Dies deckt sich weder mit der erheblichen Praxisrelevanz noch mit dem Umfang der Rechtsmaterie. Für eine zielführende und sachgerechte Interessenvertretung ist auf anwaltlicher Seite ein hohes Maß an Spezialisierung und Weiterbildung gefragt.
Die Praxis des Architekten- und Ingenieurrechts zeigt, dass hier schon zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses die rechtlichen Vorgaben des verbindlichen Preisrechts (HOAI) nicht selten verkannt werden. Dies kann sowohl für den Bauherrn als auch für den Architekten/Ingenieur mit empfindlichen und kaum zu korrigierenden Nachteilen verbunden sein. Schon die Frühphase der Zusammenarbeit birgt ein weitreichendes Streitpotenzial. Eine Auseinandersetzung kann hier etwa schon darüber entstehen, ob eine bereits geleistete Tätigkeit überhaupt honorarpflichtig ist (Stichwort: Akquisition). Hier helfen allein klare und rechtssichere Absprachen.
Mängel eines Bauwerks können auf verschiedentliche Weise auf Fehler der Architekten- oder Ingenieurleistungen zurückzuführen sein. Zu unterscheiden sind dabei insbesondere Mängel der Planung, der Baukoordination oder der Ausführungsüberwachung.
Die Handhabung etwaiger Mängelrechte oder Schadensersatzansprüche bedarf einer sorgfältigen Aufklärung und einer rechtskundigen Abgrenzung der Verursachungsbeiträge. Darüber hinaus zeigen sich Mangeltatbestände des Architektenwerks nicht selten mit erheblicher Zeitverzögerung, sodass sich hier die wichtige Frage der maßgeblichen Verjährung stellt.
Der beauftragte Architekt sieht sich seinerseits mit fortschreitendem Projekt oftmals dem Vorwurf der behaupteten Kostenüberschreitung ausgesetzt. Hier bedarf es einer sorgfältigen Differenzierung zwischen etwaigen Vertragsabsprachen und der im Zuge des Bauvorhabens auszuführenden Kostenkontrolle.
Wir übernehmen für Sie gerne die prozessuale Interessenvertretung in sämtlichen Honorar- und Haftungsstreitigkeiten. Zur möglichen Vermeidung langwieriger Klageverfahren gilt unser Engagement jedoch der möglichst vorgerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Wir stehen Ihnen hier in allen rechtsberatenden Angelegenheiten einschließlich der Vertragsgestaltung und frühzeitigen Forderungssicherung zur Verfügung.
































