Arbeitsrecht
Bei dem Verhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer handelt es sich um eines der komplexesten in der deutschen Rechtsordnung. Die Ausgestaltung der Rechte und Pflichten der Parteien wird nicht nur durch das Gesetz, sondern auch durch zahlreiche Entscheidungen der Arbeitsgerichte geprägt. Hinzu kommt, dass durch Spannungen am Arbeitsplatz sowohl das allgemeine Wohlbefinden der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber wesentlich in Mitleidenschaft gezogen werden kann als auch die Produktivität des Betriebes insgesamt geschädigt wird. Die Wahrnehmung der einzelnen Rechte und Pflichten in einem Arbeitsverhältnis ist ohne qualifizierten rechtlichen Rat oft nicht möglich oder führt nicht zum beabsichtigten Ergebnis. Derartige Fehler sind teuer und die Rechnung wird spätestens beim Arbeitsgericht präsentiert. Andererseits wird die Einschaltung eines Rechtsbeistandes von der anderen Partei nicht gerade als vertrauensbildende Maßnahme begriffen.
Aus diesem Grunde arbeiten wir bei SMH auch gerne im Hintergrund und beraten Sie bei Schwierigkeiten an Ihrem Arbeitsplatz oder mit ihren Arbeitnehmern, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, Ihre rechtliche Situation zutreffend einschätzen zu können. Je nach Einzelfall hilft auch häufig die Einschaltung eines neutralen arbeitsrechtlichen Beraters den Parteien, ihren Standpunkt klar zu formulieren und ihre Erwartungen der anderen Seite zu verdeutlichen. In diesem Fall bieten wir auch arbeitsrechtliche Mediation an. Sollte das Verhältnis jedoch schon derartig zerrüttet sein, dass eine Wiederherstellung nicht in Betracht kommt, setzen wir selbstverständlich Ihre Rechte auch vor Gericht nachhaltig durch.
Hierbei vertreten wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber mit der gleichen Sorgfalt.
Arbeitgeberberatung
Unser Beratungsangebot richtet sich in diesem Rahmen besonders an kleine und mittelständische Unternehmen, für die wir gerne der zentrale Ansprechpartner in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten sind. Insbesondere ergeben sich in der täglichen Praxis immer wieder folgende Probleme, die von Arbeitgeberseite an uns herangetragen werden.
- Unfreundliches Verhalten bis hin zum Mobbing und wie Arbeitgeber auf das Verhalten der Mitarbeiter angemessen reagieren können, um den Betriebsfrieden wiederherzustellen und die Produktivität zu erhalten.
- Generelle Pflichtverletzungen durch Arbeitnehmer und wie der Arbeitgeber die richtige Sanktion (Personalgespräch, formelle Ermahnung, formelle Abmahnung, fristgemäße oder fristlose Kündigung) einleiten kann, ohne später vom Arbeitnehmer in Anspruch genommen zu werden.
- Die richtige rechtliche Vorbereitung jeder Art von Personalabbau unter Berücksichtigung der für Ihr Unternehmen geltenden tariflichen Bestimmungen.
- Die richtige Gestaltung von Auflösungsverträgen sowie eine vernünftige Bemessung der Abfindungszahlungen.
- Die richtige Formulierung bei der Gewährung von Sonderzahlungen, um einen Rechtsanspruch der Arbeitgeber für zukünftige Jahre zu vermeiden.
Arbeitgebern bieten wir neben den normalen Abrechnungsmethoden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer Zeithonorarvereinbarung auch die Möglichkeit, mit uns einen Rahmenberatungsvertrag zu attraktiven Bedingungen für außergerichtliche Beratungen abzuschließen, damit Sie sich um das Wesentliche - nämlich die Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens - kümmern können.
Arbeitnehmerberatung
In wirtschaftlich schwierigen Zeiten sind Arbeitnehmer oft verunsichert und nehmen einseitige Änderungen des Arbeitsvertrages durch die Arbeitgeberseite hin, ohne ihre rechtliche Tragweite zu erkennen. Verkannt wird oft, dass Maßnahmen der Personalabteilung zwar zunächst keine Auswirkung auf das Arbeitsverhältnis haben, aber dennoch die Rechte der Arbeitnehmer im Hinblick auf spätere Vorgehensweisen nachhaltig beschneiden können. Erfahrungsgemäß besteht hier besonderer Beratungsbedarf bei folgenden Problemen:
- Einseitige Umgestaltung der Arbeitsbedingungen: Sind diese noch vom Weisungsrecht des Arbeitgebers gedeckt oder handelt es sich rechtlich um eine Änderungskündigung?
- Kürzung von Arbeitsentgelt oder Zusatzleistungen
- Ungerechtfertigte Abmahnschreiben zur Vorbereitung einer Kündigung und deren Entfernung aus der Personalakte.
- Rechtmäßigkeit bereits ausgesprochener Kündigungen und welche Abfindungszahlungen Sie erwarten dürfen.
- Die Rechte der Arbeitnehmer in der Insolvenz des Arbeitgebers.
Selbstverständlich handelt es sich bei den obigen Aufzählungen nur um einige Beispiele, die in unserer täglichen Berufspraxis gehäuft vorkommen. Nichtsdestoweniger beraten wir Sie natürlich umfassend in allen Rechtsproblemen, die rund um das Verhältnis Arbeitgeber - Arbeitnehmer auftreten können. Aus unserer Erfahrung lässt sich jedenfalls die Grundregel ableiten, dass die Betroffenen dazu neigen, juristischen Rat erst viel zu spät einzuholen. Wenden Sie sich also im Problemfall ruhig frühzeitig an uns, um sich unnötige Kosten und viele Nerven zu ersparen.
































