Arbeitsrecht

Bei dem Verhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer handelt es sich um eines der komplexesten in der deutschen Rechts­ord­nung. Die Ausgestaltung der Rechte und Pflichten der Parteien wird nicht nur durch das Gesetz, sondern auch durch zahlreiche Entscheidungen der Arbeitsge­richte geprägt. Hinzu kommt, dass durch Spannungen am Arbeitsplatz sowohl das allgemeine Wohl­befinden der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber wesentlich in Mitleiden­schaft gezogen werden kann als auch die Produk­tivität des Betriebes insgesamt geschädigt wird. Die Wahr­nehmung der einzelnen Rechte und Pflichten in einem Arbeitsver­hältnis ist ohne qualifizierten rechtlichen Rat oft nicht möglich oder führt nicht zum beab­sich­tigten Ergebnis. Derartige Fehler sind teuer und die Rechnung wird spätestens beim Arbeitsge­richt präsen­tiert. Andererseits wird die Einschaltung eines Rechts­beis­tandes von der anderen Partei nicht gerade als vertrauensbil­dende Maßnahme begriffen.

Aus diesem Grunde arbeiten wir bei SMH auch gerne im Hintergrund und beraten Sie bei Schwierig­keiten an Ihrem Ar­beits­platz oder mit ihren Arbeitnehmern, um Ihnen die Mög­lich­keit zu geben, Ihre rechtliche Situation zutreffend einschätzen zu können. Je nach Einzelfall hilft auch häufig die Einschaltung eines neutralen arbeits­recht­lichen Beraters den Parteien, ihren Standpunkt klar zu formulieren und ihre Erwartungen der an­deren Seite zu verdeutlichen. In diesem Fall bieten wir auch ar­beits­rechtliche Mediation an. Sollte das Verhältnis jedoch schon derartig zerrüttet sein, dass eine Wiederher­stellung nicht in Be­tracht kommt, setzen wir selbstver­ständlich Ihre Rechte auch vor Gericht nachhaltig durch.

Hierbei vertreten wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber mit der gleichen Sorgfalt.

Arbeitgeberbe­ratung
Unser Beratungsan­gebot richtet sich in diesem Rahmen besonders an kleine und mittel­stän­dische Unternehmen, für die wir gerne der zentrale Ansprech­partner in allen arbeits­recht­lichen Ange­lege­nheiten sind. Insbesondere ergeben sich in der täglichen Praxis immer wieder folgende Probleme, die von Arbeit­geberseite an uns herangetragen werden.

  • Unfreund­liches Verhalten bis hin zum Mobbing und wie Arbeitgeber auf das Verhalten der Mitarbeiter angemessen reagieren können, um den Betriebsf­rieden wiederherzus­tellen und die Produk­tivität zu erhalten.
  • Generelle Pflichtverlet­zungen durch Arbeitnehmer und wie der Arbeitgeber die richtige Sanktion (Personalge­spräch, formelle Ermahnung, form­elle Abmahnung, fristgemäße oder fristlose Kündigung) einleiten kann, ohne später vom Arbeit­nehmer in Anspruch genommen zu werden.
  • Die richtige rechtliche Vorbereitung jeder Art von Personal­abbau unter Berück­sich­tigung der für Ihr Unternehmen geltenden tariflichen Bestimmungen.
  • Die richtige Gestaltung von Auflösungsver­trägen sowie eine ver­nünftige Bemessung der Abfin­dungszah­lungen.
  • Die richtige Formulierung bei der Gewährung von Sonderzahlun­gen, um einen Recht­sanspruch der Arbeitgeber für zukünftige Jahre zu vermeiden.

Arbeitgebern bieten wir neben den normalen Abrech­nungsmet­hoden nach dem Rechtsan­waltsver­gütungs­gesetz (RVG) oder einer Zeithonorar­verein­barung auch die Möglichkeit, mit uns einen Rahmenbe­ratungs­vertrag zu attraktiven Bedingungen für außerge­richt­liche Beratungen abzusch­ließen, damit Sie sich um das Wesentliche - nämlich die Leistungs­fähigkeit Ihres Un­ter­nehmens - kümmern können.


Arbeitnehmerbe­ratung
In wirtschaftlich schwierigen Zeiten sind Arbeitnehmer oft ver­unsichert und nehmen einseitige Änderungen des Arbeitsver­trages durch die Arbeitgebe­rseite hin, ohne ihre rechtliche Trag­weite zu erkennen. Verkannt wird oft, dass Maßnahmen der Personalab­teilung zwar zunächst keine Auswirkung auf das Arbeits­verhältnis haben, aber dennoch die Rechte der Arbeit­nehmer im Hinblick auf spätere Vorge­hens­weisen nach­haltig beschneiden können. Erfah­rungsge­mäß besteht hier besonderer Beratungs­bedarf bei folgenden Problemen:

  • Einseitige Umgestaltung der Arbeitsbedin­gungen: Sind diese noch vom Weisungsrecht des Arbeitgebers gedeckt oder handelt es sich rechtlich um eine Änderungs­kün­digung?
  • Kürzung von Arbeit­sentgelt oder Zusatz­leis­tungen
  • Unge­rechtfer­tigte Abmahnsch­reiben zur Vorbereitung einer Kündigung und deren Entfernung aus der Personalakte.
  • Rechtmäßigkeit bereits ausge­sproc­hener Kündigungen und welche Abfin­dungszah­lungen Sie erwarten dürfen.
  • Die Rechte der Arbeitnehmer in der Insolvenz des Arbeit­gebers.

Selbstver­ständlich handelt es sich bei den obigen Aufzählungen nur um einige Beispiele, die in unserer täglichen Berufspraxis gehäuft vorkommen. Nichtsdes­toweniger beraten wir Sie natür­lich umfassend in allen Rechtsprob­lemen, die rund um das Verhältnis Arbeitgeber - Arbeitnehmer auftreten können. Aus unserer Erfahrung lässt sich jedenfalls die Grundregel ableiten, dass die Betroffenen dazu neigen, juristischen Rat erst viel zu spät einzuholen. Wenden Sie sich also im Problemfall ruhig frühzeitig an uns, um sich unnötige Kosten und viele Nerven zu ersparen.